AGB
it’s okay?
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KESS FACTORY GmbH – nachstehend „KESS“ genannt und deren Partnerunternehmen (diese sind immer aktuell unter www.kessfactory.com einsehbar) – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die KESS absenden.
Gegenstand des Vertrages und Auftrag im Sinne dieser AGB ist die Erbringung von werkvertraglichen und dienstvertraglichen Leistungen und Zusatzleistungen – nachfolgend Leistungen bzw. Zusatzleistungen genannt – durch die KESS und den Auftraggeber. Es gelten jeweiligen rechtlichen Bedingungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. WEITERGELEITETE AUFTRÄGE
Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die KESS einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die KESS den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Die Angebote der KESS sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
3. VERTRAG
Ein Vertrag mit der KESS kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail, per Post, persönlich oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Vertragsgegenstand sind die Leistungen und Zusatzleistungen, welche im Auftrag bzw. im Vertrag vereinbart wurden. Es gelten die rechtlichen Gesetzmäßigkeiten des BGB. Offensichtliche Mängel sind der KESS unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Hier liegt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (Mangel selbst, Zeitpunkt des Auftretens des Mangels
und rechtzeitige Mängelrüge) beim Auftraggeber. Sofern die KESS in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht. Auch steht dem Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung durch die KESS kein Schadensersatz wegen Mängeln zu, sollte dieser den Vertragsrücktritt wählen. KESS ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen für die Gestaltungsvorlagen, Texten, Bildern, Medienmaterial nach eigenem Ermessen die Leistungen und die Zusatzleistungen für den Auftraggeber zu erstellen. Sind keine Fristen schriftlich festgelegt, gilt die vierzehn (14) tägige Frist nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber erhält vom Entwurf eine (1) Korrekturmöglichkeit nach seinen Vorgaben. Widerspricht er diesem Entwurf nicht schriftlich innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt, so gilt der Entwurf als genehmigt.
4. DATEN
Der Auftraggeber stellt die KESS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die KESS wird die Interessen des Auftraggebers nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der KESS wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Im Falle eines Datenverlustes kann die KESS nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. vertreten müssen der KESS, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
5. DATENSCHUTZ & RECHTSSICHERHEIT
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung, Programmierung und oder Änderung einer Applikation/ Website/ Progressiven Web App/ Shopsystem/ Gutscheinsystem/ Zahlungsprogramm/ Emailsystem/ oder sonstige Drittanbieter notwendig sind. Für die eigene Datenschutzerklärung, das eigene Impressum, die eigenen AGBs und die gesamte Rechtssicherheit nach der DSGVO ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Hier übernimmt die KESS weder Beratung, noch Rechtssicherheit. Desweiteren übernimmt die KESS keine Rechtsicherheit für installierte Plugins wie Cookie-Banner, Newslettersysteme etc. Die KESS wird immer nach besten Wissen und Gewissen handeln, jedoch darf diese kein Rechtssicherheitsversprechen geben. Hier trägt der Vertragspartner oder dessen Datenschutzbeauftragter die volle Verantwortung.
6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN & ZAHLUNGSVERZUG
Sollten vom Kunden Anzahlungen geleistet worden sein, die nicht der Vertragsnorm entsprechen, werden diese mit den ersten fälligen Beträgen verrechnet. Das Entgelt für die Leistungen und deren eventuellen beauftragten Zusatzleistungen werden sofort nach Bereitstellung der Leistungen für die gesamte Laufzeit fällig. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teilzahlungen werden zunächst auf etwa bereits entstandene Aufwendungen, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die KESS über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist die KESS berechtigt, sofort alle noch ausstehenden Teilbeträge aus dem Gesamtvertrag im Voraus zu verlangen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber die Schlussrechnung über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit erstellt. Diese Schlussrechnung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist ist die KESS bei nicht vollständiger Zahlung berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die KESS ist verpflichtet, die Leistungen und die Zusatzleistungen für die restliche Laufzeit wieder zugänglich zu machen, wenn der Auftraggeber alle ausstehenden Zahlungen geleistet hat und eventuell die dadurch entstandene Forderungen von Dritten. Wahlweise hat die KESS das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden, sofern der Verbraucher nicht beteiligt ist, 8% – Punkte über dem Basiszins erhoben. Das gleiche gilt, sofern dem Geschäftspartner eine Stundung gewährt worden ist. Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von drei EURO zu verlangen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einziehung des Betrages stehen, zu tragen. Sämtliche Leistungen der KESS verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19,00%.
7. MARKENRECHTE/COPYRIGHTS/NUTZUNGSRECHTE
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die KESS erstellten Arbeiten verbleibt bei der KESS, auch über das Vertragsende. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Die KESS und deren Partnerunternehmen sind berechtigt den Auftragnehmer auf sämtlichen Plattformen als Referenzauftraggeber zu nennen. Die KESS darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf diese hinweisen. Die KESS und deren Partnerunternehmen hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von ihr erstellten Werkes. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftraggebers zu entfernen. Für Individualvereinbarung gilt die separate Schriftform.
8. HAFTUNG
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die KESS wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt die KESS von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet die KESS für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Schadensersatzansprüche gegen die KESS sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die KESS zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung der KESS beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung der KESS für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. Des Weiteren haftet die KESS nicht für Inhalte der erstellten Werke und deren Zusatzleistungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, in Rechte Dritter eingreifen oder sonstige sachliche Gründe vorliegen. Gleiches gilt, wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages die Inhalte seiner geschäftlichen Tätigkeit insoweit ändert, so dass diese nicht mehr öffentlich vertretbar sind. Die KESS behält sich insbesondere vor, alle oben genannten Punkte für eine Ablehnung des Vertrages gültig zu machen. Darüber hinaus ist die KESS berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
9. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der KESS gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der KESS FACTORY GmbH bzw. der Sitz der Partnerunternehmen. Diese sind immer aktuell unter www.kessfactory.com einsehbar.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL & MÜNDLICHE NEBENABREDEN
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zu wider läuft. Die Bevollmächtigten der KESS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und mündliche Zusicherung zu geben. Individuelle Vereinbarungen werden ausschließlich nur wirksam, wenn sie für diesen Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.