28. Juni 2025 kein Tag wie jeder andere.
Denn an diesem Datum tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) offiziell in Kraft.
Und das bedeutet: Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Nicht irgendwann. Sondern jetzt.
Aber was heißt das genau? Und wen betrifft’s wirklich?
Hier kommen 5 knallharte Fakten, die Du kennen und prüfen solltest:
Inhaltsverzeichnis
1. Barrierefreiheit ist ab sofort gesetzliche Pflicht.
Ob Website, App oder Online-Service:
Wenn Du neue digitale Inhalte veröffentlichst, müssen sie ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Für Inhalte, die vor dem Stichtag online gingen, gibt’s eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030, aber auch die läuft ab.
Was Du jetzt online stellst, muss so gestaltet sein, dass ALLE Menschen darauf zugreifen können: unabhängig von Einschränkungen.
2. Es betrifft mehr Unternehmen, als Du denkst.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die:
mehr als 10 Beschäftigte haben oder
über 2 Millionen Euro Jahresumsatz machen
Dazu zählen u.a.:
Online-Shops & digitale Dienstleistungen
Banken, Versicherungen, Buchungssysteme
Praxen, Apotheken, Physiotherapien, Pflegeeinrichtungen mit Online-Terminen oder digitalen Kontaktmöglichkeiten
Softwareanbieter, Plattformbetreiber, Agenturen
Kurz gesagt: Wenn Du digital etwas anbietest: bist Du betroffen.
3. Barrierefreiheit ist mehr als große Schrift.
Es geht nicht nur um optische Lesbarkeit, sondern um vollständige digitale Zugänglichkeit.
Das umfasst zum Beispiel:
Bedienung per Tastatur (für Menschen mit motorischen Einschränkungen)
Screenreader-Kompatibilität (für Blinde & Sehbehinderte)
Alternativtexte für Bilder
Einfache Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Kontraste, Struktur & Lesbarkeit auf allen Geräten
Technisch heißt das: WCAG 2.1 Konformität (Level AA) daran wird gemessen.
4. Bei Verstößen drohen Strafen.
Abmahnung, Bußgeld, Image-Schaden: Wer’s nicht ernst nimmt, riskiert mehr als nur ein paar verärgerte Nutzer.
📌 Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen gegen das BFSG:
Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen
Wettbewerbsverstöße feststellen
Maßnahmen zur Beseitigung anordnen
Barrierefreiheit ist also nicht nur moralisch geboten, sondern wirtschaftlich überlebenswichtig.
5. Es gibt Hilfe: Du musst das nicht allein stemmen.
Klingt viel? Ist es auch. Aber: Du musst es nicht alleine wuppen.
Bei KESS bekommst Du:
✅ Einen kompletten Barrierefreiheits-Check Deiner Website
✅ Technische Anpassungen nach WCAG-Standards
✅ Optimierung von Texten, Bildern, PDFs & Formularen
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✅ Eine Website, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch sichtbar & verkaufsstark ist
6. Fazit: Jetzt handeln: bevor’s andere tun.
Barrierefreiheit ist kein Trend.
Es ist Pflicht. Haltung. Und ein verdammt wichtiges Signal: Alle sind willkommen.
Also: Check Deine Website oder lass uns das für Dich übernehmen.
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